Gemeinderatswahl 2025
Die Mitglieder des Gemeinderates werden von den Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sowie nicht österreichische EU-Bürgerinnen/Bürger, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.