Diverse Abgaben
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AufschließungsabgabeBetrag: € 610,00 Einheitssatz seit 01.01.2026 Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung). Die Abgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird zum Beispiel bei der Errichtung von Neubauten auf bisher unbebauten Grundstücken vorgeschrieben. Die Aufschließungsabgabe wird berechnet aus Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz. Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche. BKK bei Bauklasse 1 (ca. eingeschoßig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1,00; BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25; BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschoßig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter) = 1,50. Der derzeit gültige Einheitssatz beläuft sich auf 610 Euro. |
Gebrauchsabgabe
Verordnung Kundmachung.pdf
Mittwoch, 26. Februar 2025
NÖ_Gebrauchsabgabetarif_2025,_LGBl.Nr._49_2024.pdf
Mittwoch, 26. Februar 2025 |
GrundsteuerBetrag: 500% pro Jahr von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert) Grundsteuer A - land- u. forstw. Betrieb Grundsteuer B - Grundstück Wird vom GDA eingehoben. |
Marktstand - MindestgebührBetrag: € 10,00 |
Marktstandgebühr - pro LaufmeterBetrag: € 2,50 seit 01.01.2026 pro Laufmeter Marktstand |
Hundeabgabe
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Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige HundeBetrag: € 120,00 seit 01.01.2026 |
Hundeabgabe - NutzhundBetrag: € 6,54 |
Hundeabgabe - Sonstige HundeBetrag: € 30,00 seit 01.01.2026 |
HundemarkeBetrag: € 0,60 |
Kanalabgaben
| Abgaben |
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Kanalbenützungsgebühr - RegenwasserBetrag: € 0,25 seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche, Netto |
Kanalbenützungsgebühr - SchmutzwasserBetrag: € 2,45 seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche, Netto |
Kanaleinmündungsabgabe - RegenwasserBetrag: € 3,20 seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche netto Für den Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist grundsätzlich eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz. Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 3,20 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer. |
Kanaleinmündungsabgabe - SchmutzwasserBetrag: € 13,32 seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche; netto Für den Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist grundsätzlich eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz. Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 13,32 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer. |
Wasserabgaben
| Abgaben |
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WasseranschlussabgabeBetrag: € 8,50 seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche, Netto; Für den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz. Die Berechnungsfläche setzt sich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 8,50 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer. |
WasserbereitstellungsgebührBetrag: € 25,00 seit 01.01.2026 pro m³/h Verrechnungsgröße Zähler pro Jahr bei Verrechnungsgröße (Zähler) 3 m³/h = € 75,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 7 m³/h = € 175,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 17 m³/h = € 425,00 pro Jahr; |
WasserbezugsgebührBetrag: € 2,30 seit 01.01.2026 pro m³ Wasser netto, + 10 % Steuer |
Kindergarten/Schule/Zwergerlgarten
| Abgaben |
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Kindergarten - NachmittagsbetreuungBetrag: € 66,00 bis € 106,00 pro Kind und Monat; bis 25 Stunden/Monat = € 66; bis 40 Stunden/Monat = € 79; bis 60 Stunden/Monat = € 92; ab 60 Stunden/Monat = € 106; Verminderung des Betrages bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles (netto Haushaltseinkommen bei Familien unter € 1.750,00 bzw. bei Alleinerziehern unter € 1.450,00). Für jedes weitere Kind 50 % Ermäßigung. seit 01.09.2025 |
Kindergarten - Spiel-u. FörderbeitragBetrag: € 14,00 pro Monat |
Kindergarten - TransportkostenbeitragBetrag: € 40,00 pro Monat 30,00 - für jedes weitere Kind, seit 01.09.2024 |
Kindergarten + Zwergerlgarten - EssensbeitragBetrag: € 4,00 pro Tag und Mittagessen seit 01.09.2024 |
Schule - NachmittagsbetreuungBetrag: 40,- bis € 100,- pro Kind und Monat / seit 01.09.2024 1 bzw. 2 Tage € 40,-- 3 Tage € 60,-- 4 Tage € 80,-- 5 Tage € 100,-- Bei Zeiten bis 12:30 Uhr und bei Betreuung nur während der Lernstunde 50% Ermäßigung. Für jedes weitere Kind 10% Ermäßigung. |
Schule - Nachmittagsbetreuung EssenBetrag: € 4,00 pro Tag und Mittagessen |
Zwergergarten(TBE)-BeitragBetrag: 14,00 bis € 194,00 Nachmittagsbetreuung (Zeiten ab 13:00 Uhr): 1 Tag pro Woche = € 50,00 pro Monat 2 Tage pro Woche = € 72,00 pro Monat 3 Tage pro Woche = € 108,00 pro Monat 4 Tage pro Woche = € 144,00 pro Monat 5 Tage pro Woche = € 180,00 pro Monat Verminderung des Betrages bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles (netto Haushaltseinkommen bei Familien unter € 1.750,00 bzw. bei Alleinerziehern unter € 1.450,00); für jedes weitere Kind 50 % Ermäßigung; Spiel- und Beschäftigungsbeitrag: € 14,00 pro Monat (für jedes Kind) |
Kläranlage
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SenkgrubeninhaltBetrag: € 3,00 pro m³ Grubeninhalt Netto € 3,00 - für Einheimische € 8,00 - für Gemeindefremde |
Übernahme AbsetzschlammBetrag: € 14,00 pro m³ exkl. MwSt. |