Diverse Abgaben
|
Aufschließungsabgabe Betrag: € 610,00 Einheitssatz seit 01.01.2026 Die Aufschließungsabgabe wird berechnet aus Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz. Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche. BKK bei Bauklasse 1 (ca. eingeschoßig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1,00; BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25; BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschoßig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter) = 1,50. Der derzeit gültige Einheitssatz beläuft sich auf 610 Euro. |
GebrauchsabgabeVerordnung Kundmachung.pdfMittwoch, 26. Februar 2025 NÖ_Gebrauchsabgabetarif_2025,_LGBl.Nr._49_2024.pdfMittwoch, 26. Februar 2025 |
|
Grundsteuer Betrag: 500% pro Jahr von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert) Grundsteuer A - land- u. forstw. Betrieb Grundsteuer B - Grundstück Wird vom GDA eingehoben. |
|
Marktstand - Mindestgebühr Betrag: € 10,00 |
|
Marktstandgebühr - pro Laufmeter Betrag: € 2,50 seit 01.01.2026 |
Hundeabgabe
|
Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde Betrag: € 120,00 seit 01.01.2026 |
|
Hundeabgabe - Nutzhund Betrag: € 6,54 |
|
Hundeabgabe - Sonstige Hunde Betrag: € 30,00 seit 01.01.2026 |
|
Hundemarke Betrag: € 0,60 |
Kanalabgaben
|
Kanalbenützungsgebühr - Regenwasser Betrag: € 0,25 seit 01.01.2026 |
|
Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser Betrag: € 2,45 seit 01.01.2026 |
|
Kanaleinmündungsabgabe - Regenwasser Betrag: € 3,20 seit 01.01.2026 Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 3,20 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer. |
|
Kanaleinmündungsabgabe - Schmutzwasser Betrag: € 13,32 seit 01.01.2026 Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 13,32 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer. |
Wasserabgaben
|
Wasseranschlussabgabe Betrag: € 8,50 seit 01.01.2026 Die Berechnungsfläche setzt sich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 8,50 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer. |
|
Wasserbereitstellungsgebühr Betrag: € 25,00 seit 01.01.2026 bei Verrechnungsgröße (Zähler) 3 m³/h = € 75,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 7 m³/h = € 175,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 17 m³/h = € 425,00 pro Jahr; |
|
Wasserbezugsgebühr Betrag: € 2,30 seit 01.01.2026 pro m³ Wasser netto, + 10 % Steuer |
Kindergarten/Schule/Zwergerlgarten
|
Kindergarten - Nachmittagsbetreuung Betrag: € 66,00 bis € 106,00 pro Kind und Monat; bis 25 Stunden/Monat = € 66; bis 40 Stunden/Monat = € 79; bis 60 Stunden/Monat = € 92; ab 60 Stunden/Monat = € 106; Verminderung des Betrages bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles (netto Haushaltseinkommen bei Familien unter € 1.750,00 bzw. bei Alleinerziehern unter € 1.450,00). Für jedes weitere Kind 50 % Ermäßigung. seit 01.09.2025 |
|
Kindergarten - Spiel-u. Förderbeitrag Betrag: € 14,00 pro Monat |
|
Kindergarten - Transportkostenbeitrag Betrag: € 40,00 pro Monat 30,00 - für jedes weitere Kind, seit 01.09.2024 |
|
Kindergarten + Zwergerlgarten - Essensbeitrag Betrag: € 4,00 pro Tag und Mittagessen seit 01.09.2024 |
|
Schule - Nachmittagsbetreuung Betrag: 40,- bis € 100,- pro Kind und Monat / seit 01.09.2024 1 bzw. 2 Tage € 40,-- 3 Tage € 60,-- 4 Tage € 80,-- 5 Tage € 100,-- Bei Zeiten bis 12:30 Uhr und bei Betreuung nur während der Lernstunde 50% Ermäßigung. Für jedes weitere Kind 10% Ermäßigung. |
|
Schule - Nachmittagsbetreuung Essen Betrag: € 4,00 pro Tag und Mittagessen |
|
Zwergergarten(TBE)-Beitrag Betrag: 14,00 bis € 194,00 Nachmittagsbetreuung (Zeiten ab 13:00 Uhr): |
Kläranlage
|
Senkgrubeninhalt Betrag: € 3,00 pro m³ Grubeninhalt Netto € 3,00 - für Einheimische € 8,00 - für Gemeindefremde |
|
Übernahme Absetzschlamm Betrag: € 14,00 pro m³ exkl. MwSt. |
