Diverse Abgaben

Aufschließungsabgabe
Betrag: € 610,00 Einheitssatz

seit 01.01.2026
Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung). Die Abgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird zum Beispiel bei der Errichtung von Neubauten auf bisher unbebauten Grundstücken vorgeschrieben.

Die Aufschließungsabgabe wird berechnet aus Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz. Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche. BKK bei Bauklasse 1 (ca. eingeschoßig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1,00; BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25; BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschoßig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter) = 1,50. Der derzeit gültige Einheitssatz beläuft sich auf 610 Euro.

Gebrauchsabgabe

Verordnung Kundmachung.pdf

Mittwoch, 26. Februar 2025

Grundsteuer
Betrag: 500%

pro Jahr

von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert) Grundsteuer A - land- u. forstw. Betrieb Grundsteuer B - Grundstück Wird vom GDA eingehoben.

Marktstand - Mindestgebühr
Betrag: € 10,00

Marktstandgebühr - pro Laufmeter
Betrag: € 2,50

seit 01.01.2026
pro Laufmeter Marktstand

Hundeabgabe

Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde
Betrag: € 120,00

seit 01.01.2026

Hundeabgabe - Nutzhund
Betrag: € 6,54

Hundeabgabe - Sonstige Hunde
Betrag: € 30,00

seit 01.01.2026

Hundemarke
Betrag: € 0,60

Kanalabgaben

Kanalbenützungsgebühr - Regenwasser
Betrag: € 0,25

seit 01.01.2026
pro m² Berechnungsfläche, Netto

Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser
Betrag: € 2,45

seit 01.01.2026
pro m² Berechnungsfläche, Netto

Kanaleinmündungsabgabe - Regenwasser
Betrag: € 3,20

seit 01.01.2026
pro m² Berechnungsfläche netto
Für den Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist grundsätzlich eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 3,20 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer.

Kanaleinmündungsabgabe - Schmutzwasser
Betrag: € 13,32

seit 01.01.2026
pro m² Berechnungsfläche; netto
Für den Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist grundsätzlich eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 13,32 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer.

Wasserabgaben

Wasseranschlussabgabe
Betrag: € 8,50

seit 01.01.2026
pro m² Berechnungsfläche, Netto;
Für den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche setzt sich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 8,50 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer.

Wasserbereitstellungsgebühr
Betrag: € 25,00

seit 01.01.2026
pro m³/h Verrechnungsgröße Zähler pro Jahr

bei Verrechnungsgröße (Zähler) 3 m³/h = € 75,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 7 m³/h = € 175,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 17 m³/h = € 425,00 pro Jahr;

Wasserbezugsgebühr
Betrag: € 2,30

seit 01.01.2026 pro m³ Wasser netto, + 10 % Steuer

Kindergarten/Schule/Zwergerlgarten

Kindergarten - Nachmittagsbetreuung
Betrag: € 66,00 bis € 106,00

pro Kind und Monat; bis 25 Stunden/Monat = € 66; bis 40 Stunden/Monat = € 79; bis 60 Stunden/Monat = € 92; ab 60 Stunden/Monat = € 106; Verminderung des Betrages bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles (netto Haushaltseinkommen bei Familien unter € 1.750,00 bzw. bei Alleinerziehern unter € 1.450,00). Für jedes weitere Kind 50 % Ermäßigung.

seit 01.09.2025

Kindergarten - Spiel-u. Förderbeitrag
Betrag: € 14,00

pro Monat

Kindergarten - Transportkostenbeitrag
Betrag: € 40,00

pro Monat

30,00 - für jedes weitere Kind, seit 01.09.2024

Kindergarten + Zwergerlgarten - Essensbeitrag
Betrag: € 4,00

pro Tag und Mittagessen

seit 01.09.2024

Schule - Nachmittagsbetreuung
Betrag: 40,- bis € 100,-

pro Kind und Monat / seit 01.09.2024

1 bzw. 2 Tage € 40,-- 3 Tage € 60,-- 4 Tage € 80,-- 5 Tage € 100,-- Bei Zeiten bis 12:30 Uhr und bei Betreuung nur während der Lernstunde 50% Ermäßigung. Für jedes weitere Kind 10% Ermäßigung.

Schule - Nachmittagsbetreuung Essen
Betrag: € 4,00

pro Tag und Mittagessen

Zwergergarten(TBE)-Beitrag
Betrag: 14,00 bis € 194,00

Nachmittagsbetreuung (Zeiten ab 13:00 Uhr):
1 Tag pro Woche = € 50,00 pro Monat
2 Tage pro Woche = € 72,00 pro Monat
3 Tage pro Woche = € 108,00 pro Monat
4 Tage pro Woche = € 144,00 pro Monat
5 Tage pro Woche = € 180,00 pro Monat
Verminderung des Betrages bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles (netto Haushaltseinkommen bei Familien unter € 1.750,00 bzw. bei Alleinerziehern unter € 1.450,00); für jedes weitere Kind 50 % Ermäßigung;

Spiel- und Beschäftigungsbeitrag: € 14,00 pro Monat (für jedes Kind)

Kläranlage

Senkgrubeninhalt
Betrag: € 3,00

pro m³ Grubeninhalt Netto

€ 3,00 - für Einheimische € 8,00 - für Gemeindefremde

Übernahme Absetzschlamm
Betrag: € 14,00 pro m³

exkl. MwSt.