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Diverse Abgaben

Abgaben

Aufschließungsabgabe

Betrag: € 610,00 Einheitssatz

seit 01.01.2026 Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung). Die Abgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird zum Beispiel bei der Errichtung von Neubauten auf bisher unbebauten Grundstücken vorgeschrieben.

Die Aufschließungsabgabe wird berechnet aus Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz. Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche. BKK bei Bauklasse 1 (ca. eingeschoßig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1,00; BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25; BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschoßig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter) = 1,50. Der derzeit gültige Einheitssatz beläuft sich auf 610 Euro.

Gebrauchsabgabe

Verordnung Kundmachung.pdf

Mittwoch, 26. Februar 2025

NÖ_Gebrauchsabgabetarif_2025,_LGBl.Nr._49_2024.pdf

Mittwoch, 26. Februar 2025

Grundsteuer

Betrag: 500%

pro Jahr

von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert) Grundsteuer A - land- u. forstw. Betrieb Grundsteuer B - Grundstück Wird vom GDA eingehoben.

Marktstand - Mindestgebühr

Betrag: € 10,00

Marktstandgebühr - pro Laufmeter

Betrag: € 2,50

seit 01.01.2026 pro Laufmeter Marktstand

Hundeabgabe

Abgaben

Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde

Betrag: € 120,00

seit 01.01.2026

Hundeabgabe - Nutzhund

Betrag: € 6,54

Hundeabgabe - Sonstige Hunde

Betrag: € 30,00

seit 01.01.2026

Hundemarke

Betrag: € 0,60

Kanalabgaben

Abgaben

Kanalbenützungsgebühr - Regenwasser

Betrag: € 0,25

seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche, Netto

Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser

Betrag: € 2,45

seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche, Netto

Kanaleinmündungsabgabe - Regenwasser

Betrag: € 3,20

seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche netto Für den Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist grundsätzlich eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 3,20 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer.

Kanaleinmündungsabgabe - Schmutzwasser

Betrag: € 13,32

seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche; netto Für den Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist grundsätzlich eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 13,32 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer.

Wasserabgaben

Abgaben

Wasseranschlussabgabe

Betrag: € 8,50

seit 01.01.2026 pro m² Berechnungsfläche, Netto; Für den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche setzt sich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 8,50 Euro. Plus 10 Prozent Umsatzsteuer.

Wasserbereitstellungsgebühr

Betrag: € 25,00

seit 01.01.2026 pro m³/h Verrechnungsgröße Zähler pro Jahr

bei Verrechnungsgröße (Zähler) 3 m³/h = € 75,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 7 m³/h = € 175,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 17 m³/h = € 425,00 pro Jahr;

Wasserbezugsgebühr

Betrag: € 2,30

seit 01.01.2026 pro m³ Wasser netto, + 10 % Steuer

Kindergarten/Schule/Zwergerlgarten

Abgaben

Kindergarten - Nachmittagsbetreuung

Betrag: € 66,00 bis € 106,00

pro Kind und Monat; bis 25 Stunden/Monat = € 66; bis 40 Stunden/Monat = € 79; bis 60 Stunden/Monat = € 92; ab 60 Stunden/Monat = € 106; Verminderung des Betrages bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles (netto Haushaltseinkommen bei Familien unter € 1.750,00 bzw. bei Alleinerziehern unter € 1.450,00). Für jedes weitere Kind 50 % Ermäßigung.

seit 01.09.2025

Kindergarten - Spiel-u. Förderbeitrag

Betrag: € 14,00

pro Monat

Kindergarten - Transportkostenbeitrag

Betrag: € 40,00

pro Monat

30,00 - für jedes weitere Kind, seit 01.09.2024

Kindergarten + Zwergerlgarten - Essensbeitrag

Betrag: € 4,00

pro Tag und Mittagessen

seit 01.09.2024

Schule - Nachmittagsbetreuung

Betrag: 40,- bis € 100,-

pro Kind und Monat / seit 01.09.2024

1 bzw. 2 Tage € 40,-- 3 Tage € 60,-- 4 Tage € 80,-- 5 Tage € 100,-- Bei Zeiten bis 12:30 Uhr und bei Betreuung nur während der Lernstunde 50% Ermäßigung. Für jedes weitere Kind 10% Ermäßigung.

Schule - Nachmittagsbetreuung Essen

Betrag: € 4,00

pro Tag und Mittagessen

Zwergergarten(TBE)-Beitrag

Betrag: 14,00 bis € 194,00

Nachmittagsbetreuung (Zeiten ab 13:00 Uhr): 1 Tag pro Woche = € 50,00 pro Monat 2 Tage pro Woche = € 72,00 pro Monat 3 Tage pro Woche = € 108,00 pro Monat 4 Tage pro Woche = € 144,00 pro Monat 5 Tage pro Woche = € 180,00 pro Monat Verminderung des Betrages bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles (netto Haushaltseinkommen bei Familien unter € 1.750,00 bzw. bei Alleinerziehern unter € 1.450,00); für jedes weitere Kind 50 % Ermäßigung; Spiel- und Beschäftigungsbeitrag: € 14,00 pro Monat (für jedes Kind)

Kläranlage

Abgaben

Senkgrubeninhalt

Betrag: € 3,00

pro m³ Grubeninhalt Netto

€ 3,00 - für Einheimische € 8,00 - für Gemeindefremde

Übernahme Absetzschlamm

Betrag: € 14,00 pro m³

exkl. MwSt.

Abfall - Gebühren und Tarife

Marktgemeinde Strengberg
Markt 10, 3314 Strengberg
T: +43 (0)7432-2214
E: gemeinde@strengberg.gv.at

Datenschutz & Impressum:
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