Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen

General information

Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen – etwa wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von der Nachbarin/dem Nachbarn erwirbt – müssen verbüchert werden. Vor der Eintragung sind die Nutzwerte durch ein Nutzwertgutachten einer Ziviltechnikerin/eines Ziviltechnikers oder einer Sachverständigen/eines Sachverständigen oder durch eine Entscheidung des Gerichts oder der Schlichtungsstelle neu zu ermitteln.

Competent authority

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

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Last update: 01.01.2025
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