NÖ Landtagswahl 2018
Infos zur Wahl
Am Sonntag, 28. Jänner 2018, findet die Wahl des Landtages von Niederösterreich statt. Der NÖ Landtag ist vor allem für die Gesetzgebung des Landes Niederösterreich zuständig und besteht aus 56 Abgeordneten. Im Zuge der Gesetzgebung beschließt und verantwortet der NÖ Landtag unter anderem die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bereiche Baurecht, Wohnbauförderung, Raumordnung, Natur- und Landschaftsschutz, Fremdenverkehrs- und Veranstaltungswesen, Abfallwirtschaft, Kindergarten- und Hortwesen sowie Gemeinderecht. So wurden unter anderem die NÖ Bauordnung oder auch das NÖ Veranstaltungsgesetz vom NÖ Landtag in St. Pölten beschlossen bzw. abgeändert und gleichzeitig die Vollziehung dieser Gesetze an die Gemeinden in Niederösterreich übertragen.
Wahlkarten: Wer am Wahltag verhindert ist (z. B.
Ortsabwesenheit), kann, um trotzdem seine Wahlstimme abgeben zu können, am
Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen. Dies kann persönlich (direkt am
Gemeindeamt), schriftlich (per Brief) oder elektronisch (im Internet: www.wahlkartenantrag.at) erfolgen
(eine telefonische Beantragung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht
möglich!). Schriftlich oder elektronisch können Wahlkarten bis spätestens
Mittwoch, 24. Jänner 2018, 24 Uhr, beantragt werden, persönlich ist dies bis
spätestens Freitag, 26. Jänner 2018, 12 Uhr, möglich. Bei Mitnahme von
Wahlkarten für Dritte ist eine Vollmacht erforderlich (Vollmacht-Vorlagen
liegen am Gemeindeamt Strengberg auf). Wie bereits bei den letzten Wahlgängen
üblich, werden auch zur NÖ Landtagswahl wieder Verständigungskarten mit
weiteren Informationen zum Wahlgang per Post zugesendet. Weitere Infos zur
Wahl: http://noe.gv.at/noe/Wahlen/Landtagswahl_2018.html