Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Studentische Selbstversicherung

Allgemeine Informationen

Ist kein anderer Versicherungsschutz gegeben, haben Studierende die Möglichkeit, sich zu einem begünstigten Tarif von derzeit 66,79 (Wert für 2023) Euro pro Monat selbst zu versichern.

Voraussetzungen

  • Gesamteinkommen unter 15.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (vorgesehene Studienzeit plus vier Semester)
  • Höchstens zwei Studienrichtungswechsel
  • Kein absolviertes Studium

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. September 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung