Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Zustimmung der Eltern

Für bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile oder eines Elternteils, beispielsweise für:

Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
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