Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Erwerbseinkommen
Als Erwerbseinkommen gelten
- das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
- Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
- Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz.
Letzte Aktualisierung: 29. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger