Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Begriffe mit E

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Ermittlungsverfahren

Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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