Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Zuständige Stelle (Sozialhilfeantrag)

Die Einbringung eines Antrags auf Sozialhilfe ist jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes möglich:

Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz