Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Fischen in der Steiermark – Schonzeiten und Mindestfanglängen
Für bestimmte Wassertiere gibt es in der Steiermark mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfanglängen ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Innerhalb der Schonzeit dürfen geschonte Wassertiere weder gezielt befischt noch entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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