Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.

Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion