Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Therapien

Allgemeine Informationen

Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:

  • Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
  • Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
  • Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
  • Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)

Tipp

Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.

Zuständige Stelle

Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)

Verfahrensablauf

Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).

Kosten

Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Behinderung-Inklusion-Dokumentation (→ BIDOK)

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz