Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Waffenpass
Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Revolver, Pistolen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Der Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie C ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie C berechtigt.
Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die ausschließlich zum Erwerb und zum Besitz, aber nicht zum Führen bestimmter Waffen berechtigt.
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Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
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