Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Soziale Dienstleistungen

 Familienhilfe und Dorfhelfer

Unter Familienhilfe versteht man die halb- oder ganztägige Hilfestellung im Alltag für Familien, in denen die haushaltsführende Person beispielsweise durch Erkrankung vorübergehend ausfällt. Familienhilfe wird durch ausgebildete Diplomsozialbetreuerinnen/Diplomsozialbetreuer mit dem Schwerpunkt Familienarbeit (vormals Familienhelferinnen/Familienhelfer) durchgeführt.

Die Dorfhelferin/der Dorfhelfer vertritt die haushaltsführende Person in ländlichen Haushalten und im landwirtschaftlichen Betrieb, wenn diese durch Krankheit, Unfall und ähnliche Notfälle nicht mehr in der Lage ist, ihre Familie zu versorgen und betriebliche Aufgaben zu erfüllen. 

Hauskrankenpflege

Die Hauskrankenpflege bietet fachliche Pflege für Patientinnen/Patienten im Wohnbereich an. Gepflegt werden Personen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Anleitung, Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Personen.

Sie wird ausschließlich von Menschen ausgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind.

Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus kann sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung seitens des Sozialversicherungsträgers weitergeführt werden. 

Die soziale Hauskrankenpflege wird im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung organisiert und auch für einen längeren Zeitraum angeboten.

Heimhilfen

Die ausgebildeten Heimhelferinnen/Heimhelfer betreuen und unterstützen Menschen aller Altersstufen vor allem durch folgende Tätigkeiten:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Erhaltung und Förderung des körperlichen Wohlbefindens, z.B. durch Unterstützung
    • bei hygienischen Maßnahmen
    • bei der Zubereitung von Mahlzeiten
    • bei der Ernährung und der Einhaltung von Diäten unter Aufsicht einer Fachkraft
  • Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
  • Begleitung bei Behörden- und Arztwegen
    • Motivation zur selbstständigen Ausführung täglicher Aktivitäten etc.

Kurzzeitpflege (Ersatz- oder Urlaubspflege)

Zur Entlastung von Angehörigen, die zu Hause Pflege- und Betreuungsarbeit leisten, kann während ihrer vorübergehenden Abwesenheit – etwa aufgrund eines Urlaubes – die betreute Person für die Dauer der vorübergehenden Abwesenheit in einer stationären Einrichtung (z.B. Pflegeheim) betreut werden. 

Organisierte Nachbarschaftshilfe

Manche Betreuungstätigkeiten der Personenbetreuung oder der Heimhilfe können auch durch Nachbarinnen/Nachbarn übernommen werden. Organisierte Nachbarschaftshilfe soll unter Aufsicht und in Zusammenarbeit mit Fachkräften erfolgen. 

Pflegeassistenzberufe

Die Pflegeassistenzberufe sind in die Pflegeassistenz und die Pflegefachassistenz aufzugliedern. Sie unterstützen diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal durch die Übernahme von ihnen übertragenen Aufgaben bei der Betreuung und Pflege von Menschen aller Altersstufen.

Dabei sind Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten unter Aufsicht tätig, Pflegefachassistentinnen/Pflegefachassistenten können Tätigkeiten auch ohne Aufsicht ausführen.

Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten übernehmen unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Bei der Dekubitusprophylaxe und -pflege (Druckbrandvorsorge und -pflege)
  • Anlegen von einfachen Verbänden und Bandagen
  • Umsetzen der Betroffenen, beispielsweise in den Lehnstuhl
  • Verabreichung von Insulininjektionen

Beratung für Pflegende und Infoplattform für Pflege und Betreuung

Das Service für Bürgerinnen und Bürger und die Infoplattform für Pflege und Betreuung sind Beratungsangebote des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Sie richten sich an betreuungs- und pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige und an alle Personen, die mit Problemen der Betreuung und Pflege konfrontiert sind.

Tipp

Das "Service für Bürgerinnen und Bürger (→ BMSGPK)" kann unter der Rufnummer 0800 201 611 österreichweit gebührenfrei und vertraulich in Anspruch genommen werden.

Community Nursing

Im Zuge des Projekts Community Nursing (→ BMSGPK) kommen seit Anfang 2022 über 150 diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen in Österreich zum Einsatz. Sie sind zentrale Ansprechpersonen bei Gesundheits- und Pflegethemen und können so insbesondere ältere Menschen und ihre Angehörigen beraten, unterstützen und entlasten. Für Menschen ab dem 75. Lebensjahr bieten Community Nurses auch präventive Hausbesuche an.

Die Ziele liegen vor allem darin, den Pflege- und Betreuungsbedarf in Österreich besser decken zu können und das Wohlbefinden jener Menschen zu steigern, die Unterstützungsbedarf haben. Außerdem sollen Gesundheitskompetenz und Selbsthilfe bei älteren Menschen sowie deren Angehörigen gestärkt werden.

Das Projekt wird von der EU ("NextGenerationEU") finanziert und läuft voraussichtlich bis Ende 2024.

Sterbebegleitung und mobile Hospizbetreuung

Hospize leisten Lebenshilfe und Sterbebegleitung für Menschen in ihrer letzten Lebensphase und deren Angehörige. Ärztinnen/Ärzte, Pflegepersonen, Seelsorgerinnen/Seelsorger sowie ehrenamtlich arbeitende Personen bieten kompetente und umfassende Pflege, Schmerzlinderung, intensive Gespräche, menschliche Anteilnahme und – falls erwünscht – religiösen Beistand. Auch stundenweise Bettwache zu Hause ist möglich.

Die Leistungen eines Hospizes können auf Wunsch tagsüber, während der Nacht oder rund um die Uhr in Anspruch genommen werden.

Verleih von Pflegebehelfen

Pflegebehelfe werden an Patientinnen/Patienten außerhalb der Krankenhäuser verliehen. Sie werden individuell angepasst und es werden Anleitungen zur Handhabung gegeben.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 17. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz