Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Beispiele Stromkostenergänzungszuschuss

Grafik_Stromkostenergänzungszuschuss_Beispiel_1a_v5-1
Grafik_Stromkostenergänzungszuschuss_Beispiel_1b_v5-1
Grafik_Stromkostenergänzungszuschuss_Beispiel_1c_v5-1
Grafik_Stromkostenergänzungszuschuss_Beispiel_1d_v5-1
Grafik_Stromkostenergänzungszuschuss_Beispiel_2a_v5-1
Grafik_Stromkostenergänzungszuschuss_Beispiel_2b_v5-1
Stromkostenergänzungszuschuss Beispiel 2c
Stromkostenergänzungszuschuss Beispiel 2d
Grafik_Stromkostenergänzungszuschuss_Beispiel_3_v5-1
Stromkostenergänzungszuschuss Beispiel 4
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen