Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Kindergruppen

Kindergruppen stellen eine Alternative zu institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Sie werden auf Elterninitiative und unter wesentlicher Mitarbeit der Eltern gegründet und geführt. In kleinen Gruppen – je nach Alter der Kinder sechs bis 15 Kinder – wird auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingegangen.

Elternmitarbeit ist sowohl bei Organisation und pädagogischen Fragen als auch fallweise in praktischen Belangen (z.B. Essenszubereitung, Reparaturen) erforderlich.

Die Finanzierung der Kindergruppen erfolgt durch Elternbeiträge, öffentliche Förderungen und in manchen Fällen, beispielsweise für Wiedereinsteigerinnen, zum Teil durch die Kinderbetreuungsbeihilfe.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt