Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat verdient. Im Jahr 2024 sind dies 518,44 Euro monatlich.

Hinweis

Bei geringfügiger Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.

Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert und können sich freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern, arbeitslosenversichert sind sie jedoch nie.

Ausführliche Informationen zum Thema "Geringfügig Beschäftigte" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion