Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Höhe der Familienbeihilfe

Die nachfolgenden Beträge gelten für jene Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten.

Die Familienbeihilfe beträgt für das Kalenderjahr 2024 pro Kind und Monat:

Diese Tabelle enthält die Beträge der Familienbeihilfe für das Kalenderjahr 2024.
Alter des Kindes Betrag pro Monat
ab Geburt 132,30 Euro
ab 3 Jahren 141,50 Euro
ab 10 Jahren 164,20 Euro
ab 19 Jahren 191,60 Euro

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie:

  • Für zwei Kinder gewährt wird, um 8,20 Euro für jedes Kind
  • Für drei Kinder gewährt wird, um 20,20 Euro für jedes Kind
  • Für vier Kinder gewährt wird, um 30,70 Euro für jedes Kind
  • Für fünf Kinder gewährt wird, um 37,20 Euro für jedes Kind
  • Für sechs Kinder gewährt wird, um 41,50 Euro für jedes Kind
  • Für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 60,30 Euro für jedes Kind
  • Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 180,90 Euro pro Monat.

Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt monatlich frühestens am 6. des Monats. Verschiebungen können sich durch Samstage, Sonn- und Feiertage ergeben.

Achtung

Im August wird jeweils ein Schulstartgeld von 116,10 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Die Anweisung des Schulstartgeldes erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für August. Es ist daher kein gesonderter Antrag nötig.

Die Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, finden sich auf der entsprechenden Informationsseite.

Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt wird. Er beträgt 67,80 Euro pro Kind und Monat.

Tipp

Informationen zur "erhöhten Familienbeihilfe" finden sich im Bereich "Menschen mit Behinderungen" auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt