Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Antragstellung

Der Antrag auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist bei der Pensionsversicherung (→ PV) zu stellen.

Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz