Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Registerauszug eingetragene Partnerschaften
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle eingetragenen Partnerschaften
Der Registerauszug zur eingetragenen Partnerschaft ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar der beim Standesamt ausgestellten Partnerschaftsurkunde.
Der Registerauszug zur eigetragenen Partnerschaft enthält:
- die Personendaten der eingetragenen Partner,
- den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
- gegebenenfalls die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft und Wiederannahme eines früheren Familiennamens,
- das Datum der Ausstellung und
- die Amtssignatur.
Hinweis: Auch davor geschlossene eingetragene Partnerschaften und deren Beendigung sind im Registerauszug angeführt.
Letzte Aktualisierung: 17. April 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion