Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Einseitiger Urlaubsantritt

Ist auch der Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung erschöpft, kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer zur notwendigen Pflege ihres/seines noch nicht 12-jährigen Kindes einseitig, d.h. ohne Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, Urlaub antreten.

Tipp

Benachrichtigen Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber sofort von der Inanspruchnahme des einseitigen Urlaubsantritts.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft