Antrag Eröffnung Schuldenregulierungsverfahren mit Kostenvorschuss

General information

Die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens mit Kostenvorschuss erfolgt bei Bezahlung eines Kostenvorschusses durch die Schuldnerin/den Schuldner. Dieser Kostenvorschuss muss zumindest die Anlaufkosten des Schuldenregulierungsverfahrens abdecken und ist nach gerichtlicher Aufforderung binnen einer festzusetzenden Frist zu erlegen. 

Advice:

Bei den meisten Bezirksgerichten kann der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mit Kostenvorschuss nach telefonischer Voranmeldung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Competent authority

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Required documents

Costs and fees

Die Anlaufkosten der Schuldnerin/des Schuldners können zwischen 100 Euro und 1.000 Euro betragen. Die Mindestentlohnung der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters beläuft sich auf 1.000 Euro. 

Tip:

Wenn der Kostenvorschuss nicht bezahlt werden kann, ist es ratsam, die Unterstützung einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Legal basis

Last update: 01.01.2026
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