Trinkwasseruntersuchung 2019
für private Brunnenanlagen
Grundsätzlich
sind alle Privathaushalte, die im Versorgungsbereich der öffentlichen
Wasserleitung liegen und ihren Wasserbedarf aus einer privaten Brunnenanlage
beziehen, gesetzlich verpflichtet, ihr Trinkwasser alle fünf Jahre untersuchen
zu lassen und den dabei erstellten Befund
der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen. Gewerbebetriebe sowie der Handel
müssen wiederum, sofern sie Lebensmittel herstellen oder Mitarbeiter
beschäftigen, einmal jährlich eine solche Untersuchung durchführen und den
entsprechenden Befund der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorlegen. Dazu
gehören auch bäuerliche Betriebe, wie beispielsweise Ab-Hof-Verkäufer,
landwirtschaftliche Direktvermarkter und Zimmervermieter. Um die dafür
anfallenden Kosten möglichst niedrig zu halten, wird von den Gemeinden der
Kleinregion wie bereits in den letzten Jahren auch eine gemeinsame
Trinkwasseruntersuchung durch die Firma Agrolab angeboten. Dazu ist bis spätestens 26. April 2019
eine Anmeldung am Gemeindeamt Strengberg notwendig (Anmeldeblatt siehe anbei - dieses ist am Gemeindeamt ausgefüllt abzugeben). Die Untersuchung erfolgt
dann im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli 2019. Zur Terminvereinbarung
werden die entsprechenden Haushalte zuvor vom Untersuchungsinstitut Agrolab
Austria (4714 Meggenhofen) telefonisch kontaktiert. Teilnehmen können alle
privaten Haushalte sowie Wassergenossenschaften und Gewerbebetriebe.
Trinkwasseruntersuchung.pdf
Dienstag, 26. März 2019