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Trinkwasseruntersuchung 2019

für private Brunnenanlagen

Grundsätzlich sind alle Privathaushalte, die im Versorgungsbereich der öffentlichen Wasserleitung liegen und ihren Wasserbedarf aus einer privaten Brunnenanlage beziehen, gesetzlich verpflichtet, ihr Trinkwasser alle fünf Jahre untersuchen zu lassen und den dabei erstellten Befund der Gemeinde unaufgefordert vorzulegen. Gewerbebetriebe sowie der Handel müssen wiederum, sofern sie Lebensmittel herstellen oder Mitarbeiter beschäftigen, einmal jährlich eine solche Untersuchung durchführen und den entsprechenden Befund der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorlegen. Dazu gehören auch bäuerliche Betriebe, wie beispielsweise Ab-Hof-Verkäufer, landwirtschaftliche Direktvermarkter und Zimmervermieter. Um die dafür anfallenden Kosten möglichst niedrig zu halten, wird von den Gemeinden der Kleinregion wie bereits in den letzten Jahren auch eine gemeinsame Trinkwasseruntersuchung durch die Firma Agrolab angeboten. Dazu ist bis spätestens 26. April 2019 eine Anmeldung am Gemeindeamt Strengberg notwendig (Anmeldeblatt siehe anbei - dieses ist am Gemeindeamt ausgefüllt abzugeben). Die Untersuchung erfolgt dann im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli 2019. Zur Terminvereinbarung werden die entsprechenden Haushalte zuvor vom Untersuchungsinstitut Agrolab Austria (4714 Meggenhofen) telefonisch kontaktiert. Teilnehmen können alle privaten Haushalte sowie Wassergenossenschaften und Gewerbebetriebe.

Trinkwasseruntersuchung.pdf

Dienstag, 26. März 2019