Geflügelpest - Änderungen
Strengberg nun Gebiet mit stark erhöhtem Risiko
Seit November 2025 kommt es zu einer Häufung von positiven Fällen bei Wildvögeln. Bereits mit 03.11.2025 wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko an großen Wasserflüssen wurden festgelegt (u. a. auch Strengberg). Aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruches in Oberösterreich wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone errichtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht, Strengberg aber derzeit nicht umfasst. Weitere Informationen finden Sie in der Beilage.
Die Gemeinde Strengberg ist somit derzeit als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen. Es gelten daher die in der Beilage angeführten Pflichten für Tierhalterinnen und Tierhalter in Strengberg. Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Amstetten zu melden ist.
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BEILAGE 1 Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen.pdf
Freitag, 21. November 2025
BEILAGE 2 HPAI Risikogebiete, Kundmachung AVN 2025_39.pdf
Freitag, 21. November 2025
BEILAGE 3 Erlass des Ministeriums zur Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes.pdf
Freitag, 21. November 2025
zu BEILAGE 2 Anlage zu Kundmachung AVN 2025_39.pdf
Freitag, 21. November 2025
