Baugründe Vock - Parzelllierungsplan
Baugrundstücke mit Bauzwang
In Strengberg werden neue Baugründe angeboten. Es handelt sich dabei um die Vock-Gründe in der Nähe der Sportplatzstraße (Lage: https://www.google.at/maps/dir/48.1453556,14.6481396//@48.1462157,14.6476815,744m/data=!3m1!1e3). Nachstehend bzw. anbei Informationen dazu.
Vor einigen Wochen wurden die Kaufverträge mit den vorherigen Grundbesitzern unterfertigt und gleichzeitig ein Parzellierungsplan durch die Gemeinde festgelegt (siehe anbei). Dadurch steht einer Bewerbung dieser Baugründe, die nun durch die Marktgemeinde Strengberg in den nächsten Monaten an Interessenten verkauft werden sollen, nichts mehr im Wege.
Vor einem tatsächlichem Verkauf durch die Gemeinde ist jedoch noch der Abschluss des Umwidmungsverfahrens (Grundstücksteile sind noch von Grünland in Bauland umzuwidmen – eine Bewilligung zur Grundstücksteilung ist ebenfalls noch erforderlich) abzuwarten – erst dann können die Grundstücke von Interessenten effektiv erworben werden (dauert vermutlich noch ein paar Monate – ein entsprechendes Umwidmungsverfahren wurde von der Gemeinde bereits eingeleitet).
Bis dahin besteht jedoch die Möglichkeit, sich mit anbei befindlichem Formular ein Grundstück bis vorerst 31.08.2018 reservieren zu lassen (bis dahin sollte das Umwidmungsverfahren abgeschlossen sein; reserviert können noch die Grundstücke Nr. 606/4, 606/5, 606/8 und 606/9 werden; das Formular kann per E-Mail - stadler@strengberg.gv.at - persönlich am Gemeindeamt oder per Brief - 3314 Strengberg, Markt 10 - übermittelt werden). Der Kaufpreis wird nach derzeitigem Stand 55 €/m² (ohne Aufschließungsabgabe, Anschlussgebühren für Kanal/Wasser/Strom/Internet, Steuern/Gebühren für den Kauf, usw.) betragen – darin sind lediglich jene Kosten (Geometer, Notar, Kauf Grundstück, Steuern/Gebühren, usw.) enthalten, die der Marktgemeinde Strengberg durch die Schaffung dieser Grundstücke entstanden sind, ein Gewinn wird dadurch nicht erzielt. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeindeamtes Strengberg gerne zur Verfügung.
Hinweise:
Mit „Bauzwang“: Baubeginn innerhalb von 3 Jahren nach
Kaufvertragsabschluss sowie innerhalb von 5 Jahren nach Kaufvertragsabschluss
Begründung des Hauptwohnsitzes (mit im Grundbuch eingetragenem
Wiederkaufsrecht).
Eine provisorische Straße zur Erschließung wird
frühestens im Frühjahr 2019 hergestellt.
Lage der Kanal- und Wasserleitungen sind derzeit noch
nicht bekannt.
Eine Einreichung zur baubehördlichen Bewilligung ist erst
nach Kaufvertragsunterfertigung möglich.
Formular Reservierung.pdf
Dienstag, 24. Juli 2018
Parzellierungsplan.pdf
Dienstag, 24. Juli 2018