Änderung Bestimmungen "Vogelgrippe"
Rückstufung Risikogebiet
Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Davor war ganz Österreich ein Gebiet mit stark erhöhtem Risiko (Stallpflicht). Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (siehe Beilage 1).
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Weitere Infos: https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Vogelgrippe.html und https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/AI.html
BEILAGE 1 Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen.pdf
Freitag, 03. April 2026
BEILAGE 2 AVN_20260402_AVN_2026_10.pdf
Freitag, 03. April 2026
