Diverse Abgaben
Aufschließungsabgabe Betrag: € 520,00 Einheitssatz Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung). Die Abgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird zum Beispiel bei der Errichtung von Neubauten auf bisher unbebauten Grundstücken vorgeschrieben. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 520 Euro. Die Aufschließungsabgabe wird berechnet aus Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz. Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche. BKK bei Bauklasse 1 (ca. eingeschoßig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1,00; BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25; BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschoßig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter) = 1,50. Der derzeit gültige Einheitssatz beläuft sich auf 520 Euro. |
Grundsteuer Betrag: 500% pro Jahr von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert) Grundsteuer A - land- u. forstw. Betrieb Grundsteuer B - Grundstück Wird vom GDA eingehoben. |
Marktstand - Mindestgebühr Betrag: € 10,00 |
Marktstandgebühr - pro Laufmeter Betrag: € 2,00 pro Laufmeter |
Schule - Nachmittagsbetreuung Betrag: 34,- bis € 88,- pro Kind und Monat 1 bzw. 2 Tage € 34,-- 3 Tage € 52,-- 4 Tage € 70,-- 5 Tage € 88,-- Bei Zeiten bis 12:30 Uhr 50% Ermäßigung. Für jedes weitere Kind 10% Ermäßigung. |
Schule - Nachmittagsbetreuung Essen Betrag: € 4,00 pro Tag und Mittagessen |
Senkgrubeninhalt Betrag: € 3,00 pro m³ Grubeninhalt Netto € 3,00 - für Einheimische € 8,00 - für Gemeindefremde |
Zwergergarten(TBE)-Beitrag Betrag: 14,00 bis € 194,00 Nachmittagsbetreuung (Zeiten ab 13:00 Uhr): |
Hundeabgabe
Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Betrag: € 70,00 |
Hundeabgabe - Nutzhund Betrag: € 6,54 € 20,00 - für jeden weiteren Hund |
Hundeabgabe - Sonstige Hunde Betrag: € 20,00 |
Hundemarke Betrag: € 0,60 |
Kanalabgaben
Kanalbenützungsgebühr - Regenwasser Betrag: € 0,20 pro m² Berechnungsfläche, Netto |
Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser Betrag: € 2,00 pro m² Berechnungsfläche, Netto |
Kanaleinmündungsabgabe - Regenwasser Betrag: € 2,50 pro m² Berechnungsfläche netto; Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz für Schmutzwasserkanal beträgt 2,50 Euro plus 10 Prozent Umsatzsteuer. |
Kanaleinmündungsabgabe - Schmutzwasser Betrag: € 10,50 pro m² Berechnungsfläche; Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz für Schmutzwasserkanal beträgt 10,50 Euro plus 10 Prozent Umsatzsteuer. |
Wasserabgaben
Wasseranschlussabgabe Betrag: € 8,00 pro m² Berechnungsfläche, Netto; Die Berechnungsfläche setzt sich aus der bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen. Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt 8,00 Euro plus 10 Prozent Umsatzsteuer. |
Wasserbereitstellungsgebühr Betrag: € 20,00 pro m³/h Verrechnungsgröße Zähler pro Jahr bei Verrechnungsgröße (Zähler) 3 m³/h = € 60,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 7 m³/h = € 140,00 pro Jahr; bei Verrechnungsgröße (Zähler) 17 m³/h = € 340,00 pro Jahr; |
Wasserbezugsgebühr Betrag: € 2,10 pro m³ Wasser, + 10 % Steuer, gültig seit Jänner 2023 |
Kindergarten
Kindergarten - Nachmittagsbetreuung Betrag: € 50,00 bis € 80,00 pro Kind und Monat; bis 25 Stunden/Monat = € 50; bis 40 Stunden/Monat = € 60; bis 60 Stunden/Monat = € 70; ab 60 Stunden/Monat = € 80; Verminderung des Betrages bei Vorliegen eines sozialen Härtefalles (netto Haushaltseinkommen bei Familien unter € 1.750,00 bzw. bei Alleinerziehern unter € 1.450,00). Für jedes weitere Kind 50 % Ermäßigung. |
Kindergarten - Spiel-u. Förderbeitrag Betrag: € 14,00 pro Monat |
Kindergarten - Transportkostenbeitrag Betrag: € 35,00 pro Monat 25,00 - für jedes weitere Kind |
Kindergarten + Zwergerlgarten - Essensbeitrag Betrag: € 2,50 pro Tag und Mittagessen |