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Kundmachungen Grundverkehrsbehörde

Abänderung Fristablauf

Gilt für die drei Kundmachungen anbei: Unter Hinweis auf § 2 des Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 (BGBl. I Nr. 16/2020) wird das Fristende der Interessentenanmeldungen auf das Datum 22. Mai 2020 abgeändert.



Anschreiben1.pdf

Mittwoch, 01. April 2020

Anschreiben2.pdf

Mittwoch, 01. April 2020

Anschreiben3.pdf

Mittwoch, 01. April 2020