Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Arbeitsjahr
Das erste Arbeitsjahr beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, die weiteren Arbeitsjahre mit dem jeweiligen Jahrestag.
Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeit und Pension" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion