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Verordnung nach § 15 Epidemiegesetz
gültig bis 03.04.2020 - 12:00 Uhr
Anbei die am 11.03.2020 von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten verordnete „Verordnung über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950“ zur Kenntnisnahme, Beachtung, Umsetzung und Weiterverbreitung.
Verordnung § 15 des Epidemiegesetzes 1950.pdf
Verordnung - Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen
Donnerstag, 19. März 2020