Wasserzähleruhr ablesen
bis spätestens 18.09.2017
Im September 2017 wird - wie
alljährlich - an alle Bezieher von Wasser der öffentlichen
Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Strengberg eine Mitteilung mit dem
Ersuchen um Ablesung und Bekanntgabe des Wasserzähleruhrstandes zur Ermittlung
der Wasserbezugsgebühr für den Zeitraum September 2016 bis September 2017
versendet. Um den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand bzw. die dafür
notwendigen Kosten (Kuverts, Papier, Druck, Briefzustellung) bei über 350 zu
verständigenden Liegenschaftseigentümern möglichst niedrig zu halten, werden
alle betroffenen Wasserbezieher ersucht, zur Bekanntgabe des
Wasserzähleruhrstandes anbei befindliche Anzeigevorlage zu
verwenden und dabei den ab 01.09.2017
abgelesenen Wasserzählerstand und das genaue Datum der Ablesung einzutragen, diesen
zu unterschreiben und anschließend dem Gemeindeamt Strengberg bis spätestens 18.09.2017 zukommen zu
lassen. Möglichkeiten: Abgabe direkt am Gemeindeamt, Übermittlung per Fax
(07432/2214-8) oder per E-Mail (stadler@strengberg.gv.at) bzw. Abgabe im
Postfach unter der Amtstafel im EG des Gemeindeamtes. Sollte
für die jeweilige Liegenschaft bis spätestens 18.09.2017 keine Meldung
eingelangt sein, wird der entsprechende Liegenschafseigentümer/Hausbewohner wie
gewohnt schriftlich über die durchzuführende Zählerablesung verständigt. Bei
Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt Strengberg gerne zur Verfügung.
Zusätzlich wird bei ca. 1/5 der
Liegenschaften, welche an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen
sind, die Wasserzähleruhr, welche im 5-Jahres-Takt gewechselt wird,
ausgetauscht. Dazu wird der Gemeindewasserwart Franz Leitner im September 2017
die jeweiligen Liegenschaften aufsuchen. Es wird ersucht, den Zugang zu den
Wasseruhren möglichst freizuhalten
(z. B. keine Papierstapel vor der Wasseruhr horten), um so einen raschen und
unkomplizierten Austausch durchführen zu können.
Vorlage zur Ablesung des Wasserzählerstandes.pdf
Dienstag, 05. September 2017