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Wasserzähleruhr ablesen

bis spätestens 18.09.2017

Im September 2017 wird - wie alljährlich - an alle Bezieher von Wasser der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Strengberg eine Mitteilung mit dem Ersuchen um Ablesung und Bekanntgabe des Wasserzähleruhrstandes zur Ermittlung der Wasserbezugsgebühr für den Zeitraum September 2016 bis September 2017 versendet. Um den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand bzw. die dafür notwendigen Kosten (Kuverts, Papier, Druck, Briefzustellung) bei über 350 zu verständigenden Liegenschaftseigentümern möglichst niedrig zu halten, werden alle betroffenen Wasserbezieher ersucht, zur Bekanntgabe des Wasserzähleruhrstandes anbei befindliche Anzeigevorlage zu verwenden und dabei den ab 01.09.2017 abgelesenen Wasserzählerstand und das genaue Datum der Ablesung einzutragen, diesen zu unterschreiben und anschließend dem Gemeindeamt Strengberg bis spätestens 18.09.2017 zukommen zu lassen. Möglichkeiten: Abgabe direkt am Gemeindeamt, Übermittlung per Fax (07432/2214-8) oder per E-Mail (stadler@strengberg.gv.at) bzw. Abgabe im Postfach unter der Amtstafel im EG des Gemeindeamtes. Sollte für die jeweilige Liegenschaft bis spätestens 18.09.2017 keine Meldung eingelangt sein, wird der entsprechende Liegenschafseigentümer/Hausbewohner wie gewohnt schriftlich über die durchzuführende Zählerablesung verständigt. Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt Strengberg gerne zur Verfügung.

Zusätzlich wird bei ca. 1/5 der Liegenschaften, welche an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, die Wasserzähleruhr, welche im 5-Jahres-Takt gewechselt wird, ausgetauscht. Dazu wird der Gemeindewasserwart Franz Leitner im September 2017 die jeweiligen Liegenschaften aufsuchen. Es wird ersucht, den Zugang zu den Wasseruhren möglichst freizuhalten (z. B. keine Papierstapel vor der Wasseruhr horten), um so einen raschen und unkomplizierten Austausch durchführen zu können.