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NÖ Heizkostenzuschuss 2016/2017

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann beim Gemeindeamt am Hauptwohnsitz bis spätestens 30. März 2017 beantragt werden (Antag siehe Beilage), ein Einkommensnachweis ist dabei vorzulegen. Hinweis: für die Förderung gelten Einkommensgrenzen (z. B. bei alleinstehenden Personen € 882,78).

Weitere Informationen finden Sie anbei bzw. erhalten Sie am Gemeindeamt.

Allgemeine Richtlinien NÖ HKZ.pdf

Mittwoch, 09. November 2016