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Bundespräsidentenwahl 2016 - neuer Wahltermin

Mit der Kundmachung über die Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich am 26. September 2016 ist nun die rechtliche Basis für einen neuen Wahltermin zur Abhaltung der Wiederholung des 2. Wahlganges der Bundespräsidentenwahl geschaffen worden.

Der neue Wahltermine ist nun der 4. Dezember 2016. Aufgrund des neuen Gesetzes sind neue Wählerverzeichnisse anzulegen, weshalb nun auch Personen an der Wahl teilnehmen dürfen, die erst nach dem 24. April 2016 (Termin 1. Bundespräsidentenwahlgang) das 16. Lebensjahr vollendet haben bzw. bis zum 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben werden.

Weitere Informationen zur Wahl (z. B. ab wann Wahlkarten ausgegeben werden) folgen in den kommenden Wochen und Monaten in der Gemeindezeitung bzw. auf der Gemeindehomepage.

Die gesamte Kundmachung mit den weiteren Änderungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 finden Sie anbei.

Bundesgesetzblatt_2016_I_86.pdf

Mittwoch, 28. September 2016